Geburt eines Kindes Begriffe mit GWählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:Alle#ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZGewerbebehördeDie zuständige Behörde für die Beantragung der Gewerbeberechtigung ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. In Städten mit eigenem Statut (Statutarstädte) ist das der Magistrat, in Städten ohne eigenes Statut bzw. in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft. HinweisDiese Regelung gilt sowohl für reglementierte Gewerbe als auch für freie Gewerbe. Weiterführende Links reglementierte Gewerbe freie Gewerbe Letzte Aktualisierung: 13.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion