Geburt eines Kindes Offizialdelikt Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Beispiel Mord Raub Diebstahl Körperverletzung Weiterführende Links Delikt Letzte Aktualisierung: 30. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion