Geburt eines Kindes ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig. Weiterführende Links Privatkonkurs Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer (USP) Letzte Aktualisierung: 20.03.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion