Geburt eines Kindes ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig. Weitere Informationen Privatkonkurs Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer (USP) Letzte Aktualisierung: 11.09.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion