Geburt eines Kindes GeneralimporteurDer Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten. Weiterführende Links Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI) Letzte Aktualisierung: 02.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion