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Gewalt in der Familie

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Fremde

Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion