Gewalt in der Familie EinantwortungAls Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden. Weiterführende Links Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion