Gewalt in der Familie VolljährigkeitMit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig. Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden. Letzte Aktualisierung: 10.09.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion