Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahroder freiwilliges Umweltschutzjahrzu leisten. Zivildienstpflichtige, die einen dieser Dienste geleistet haben (und dies anhand einer Bestätigung nachweisen können), werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.