Heirat Namensänderung: JagdkarteJede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde). Letzte Aktualisierung: 09.07.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaNamensänderung: GrundbuchNächstes ThemaNamensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel