Heirat Namensänderung: JagdkarteJede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde). Letzte Aktualisierung: 12.07.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaNamensänderung: GrundbuchNächstes ThemaNamensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel