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Verkauf einer Eigentumswohnung

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet

Erforderliche Unterlagen

Wurde eine Eigentumswohnung verkauft und soll die neue Eigentümerin/der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, sind zur Einverleibung folgende Unterlagen nötig:

Zusätzliche Informationen

Bei geförderten Eigentumswohnungen wird häufig ein Veräußerungsverbot im Grundbuch zugunsten der Landesregierung eingetragen. Dies ist die Bedingung zur Gewährung von Förderungsmitteln und soll verhindern, dass die Eigentümerin/der Eigentümer einer geförderten Eigentumswohnung diese umgehend profitabel weiterverkauft. Solange die Förderung läuft, ist ein Verkauf nur mit Zustimmung der jeweiligen Förderungsstelle des Bundeslandes möglich.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz