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Generalimporteur

Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI)

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion