Heirat SchenkungssteuerAktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP). Tipp: Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.Rechtsgrundlagen §§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO) Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion|Österreichische NotariatskammerVorheriges ThemaSchenkungen an pflichtteilsberechtigte bzw. nicht pflichtteilsberechtigte PersonenNächstes ThemaSchenkungsvertrag auf den Todesfall