Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.