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Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion