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Ab Jänner 2025: Neues Pfandsystem in Österreich
Wie funktioniert das neue Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen?

Fragen und Antworten

Ab wann gilt in Österreich ein Einwegpfand?

Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand.

Warum gibt es ein neues Pfandsystem?

Die Einführung des Pfandsystems auf Plastikflaschen und Getränkedosen in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Müllvermeidung. Durch das Pfand haben die Verpackungen einen Wert. Dieser Wert schafft einen Anreiz, die Verpackungen zurückzugeben, statt sie achtlos wegzuwerfen.

Das Pfandsystem fördert einen bewussten Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen. Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe. Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70 Prozent aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt und dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt.

Mit dem neuen Pfandsystem soll die Sammelquote erhöht und folgende Sammelziele erreicht werden:

  • bis zum Jahr 2025 eine Sammel­quote von mindestens 80 Prozent und
  • bis zum Jahr 2027 eine Sammel­quote von mindestens 90 Prozent.
Wofür muss ich Pfand zahlen?

Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand gezahlt werden.

Welche Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen?

Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten.

Folgende Produkte sind jedoch von der Pfandpflicht ausgenommen:

  • Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
  • Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
Woran erkenne ich Einwegpfandprodukte?

Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.

Wie hoch ist das Pfand?

Die Pfandhöhe beträgt 25 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.

Die Pfandhöhe ist für alle Flaschen und Dosen gleich hoch.

Muss ich an einem Getränkeautomaten Pfand zahlen?

Flaschen und Dosen können wie bisher an Getränkeautomaten gekauft werden. Zusätzlich zum Produktpreis muss aber das Pfand in der Höhe von 25 Cent gezahlt werden.

Die leere Einweggetränkeverpackung kann dann bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent zurückzubekommen.

Muss ich in einem Restaurant oder Café Pfand zahlen?

Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand einheben und ausbezahlen. Außerdem besteht auch keine Rücknahmepflicht.

Zu diesen Gastgewerbebetrieben zählen beispielsweise Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe, Beherbergungsbetriebe oder Imbissstände.

Muss ich bei Essenszustellungen für bestellte Getränke Pfand zahlen?

Ja, bei Essenszustellungen von Restaurants und von ihnen beauftragten Lieferdiensten muss für Einweggetränkeverpackungen Pfand gezahlt werden.

Die leeren Einweggetränkeverpackungen können dann bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent pro Getränkeverpackung zurückzubekommen.

Muss ich Pfand zahlen, wenn ich Getränke über den Onlinehandel bestelle?

Ja, auch beim Onlinekauf von Getränken in Einwegverpackungen muss Pfand gezahlt werden.

Der Onlinehandel muss eine Rücknahme und Pfanderstattung sicherstellen.

Wo kann ich die Einwegpfandverpackungen zurückgeben?

Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen.

An häufig besuchten Orten (z.B. Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfe, Flughäfen) können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegebene werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.

Die Rücknahme der Einwegpfandverpackungen kann entweder über eine Person (= manuell) oder über einen Rücknahmeautomaten abgewickelt werden.

Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Verkaufsstelle die Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurücknehmen. Diese Regelung trifft beispielweise auf Bäckereien zu.

In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, damit ich das Pfand zurückbekomme?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Bei der Rückgabe sollte die Flasche oder Dose daher leer, unzerdrückt und das Etikett auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.

Kann die Verpackung dem österreichischen Pfandsystem nicht zugeordnet werden oder handelt es sich noch um eine Verpackung ohne Pfandsymbol, wird die Verpackung abgelehnt. In diesem Fall kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie diese Verpackung fachgerecht.

Kann ich Plastikflaschen und Getränkedosen in Österreich zurückgeben, die ich im Ausland erworben habe und die kein österreichisches Pfandlogo führen?

Nein. Da diese Produkte kein österreichisches Pfandlogo führen, werden sie von den Verkausfstellen in Österreich nicht zurückgenommen.

Die im Ausland erworbenen Verpackungen müssen im herkömmlichen Sammelsystem entsorgt werden (z.B. Kunststoffcontainer, Gelber Sack).

Was passiert mit vorrätigen Produkten, die noch kein Pfandlogo haben?

Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.

Wer organisiert das Pfandsystem?

Die zentrale Stelle "EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH" organisiert und betreibt das Pfandsystem. Eigentümer ist der "Trägerverein Einwegpfand", dem alle Produzentinnen/Produzenten und Rücknehmerinnen/Rücknehmer beitreten können. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion