KFZ Juristische PersonEine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Beispiel: Verein Gesellschaft mit beschränkter Haftung (→ GmbH) Stiftung Letzte Aktualisierung: 03042025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion