KFZ Auskunft über den ZulassungsbesitzerAllgemeine InformationenEine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).Hinweis: Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.Zuständige StelleDie Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion In Wien: das Verkehrsamt (→ LPD Wien) Erforderliche Unterlagen Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden Bei Vertretung: Vollmacht KostenFür das Ansuchen 21 Euro Für die Auskunftserteilung Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro Rechtsgrundlagen§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)Letzte Aktualisierung: 01.07.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen|Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur