KFZ TherapiekostenersatzInhalte auf dieser SeiteAllgemeine InformationenWenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. HinweisEs ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.Zuständige Stelle Krankenversicherungsträger (SV) Die zuständige Landesregierung Erforderliche UnterlagenFormloser AntragÄrztlicher VerordnungsscheinEventuell ein ärztliches GutachtenRechnung über TherapiekostenLetzte Aktualisierung: 25.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|Dachverband der Sozialversicherungsträger