KFZ OffizialprinzipOffizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.Letzte Aktualisierung: 05.02.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion