Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
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