Pension FälligkeitUnter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.Hinweis: Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.Letzte Aktualisierung: 19.03.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion