Pension LohnzettelAm Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.Hinweis: Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen. Letzte Aktualisierung: 09.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion