Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.
Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)