Personalausweis ZulassungsverfahrenErst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden. Weiterführende Links Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe) Letzte Aktualisierung: 19.03.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturVorheriges ThemaZollrechtliche BestimmungenNächstes ThemaFührerschein außerhalb der EU