Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.
Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:
Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden