Personalausweis Aufenthaltsrecht in der EU Aufenthalt bis zu drei Monaten Aufenthalt von über drei Monaten Daueraufenthalt Familienangehörige Aktuelle Informationen über das Aufenthaltsrecht in der EU, Daueraufenthalt, Aufenthaltsrecht für Familienangehörige etc. Letzte Aktualisierung: 13.05.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaAuslandsösterreicher und ihre EinrichtungenNächstes ThemaAufenthaltsrecht in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten