Scheidung Namensänderung: FischereikarteEine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden. Zuständige Stelle ist: Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg In Wien: der Wiener Fischereiausschuss Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen. Letzte Aktualisierung: 12.07.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaNamensänderung: FinanzamtNächstes ThemaNamensänderung: Geldinstitute