Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
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fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
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Überschätzung der eigenen Finanzkraft
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niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
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bargeldloses Konsumverhalten
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Verpflichtungen aus Bürgschaften
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aggressive oder irreführende Werbung
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unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
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Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
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rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (AK)
- Übersicht Privatkonkurs (BMASGPK)
- Informationen zur Reform (Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|
- Bundesministerium für Justiz
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