Scheidung Namensänderung: ZivildienstserviceagenturZivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils. Weiterführende Links Zivildienst Zivildienstserviceagentur Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: BundeskanzleramtVorheriges ThemaNamensänderung: Wehrdienst und ZivildienstserviceagenturNächstes ThemaObsorge