Scheidung ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig. Weiterführende Links Privatkonkurs Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer (USP) Letzte Aktualisierung: 20.03.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion