Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall
Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)