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RSa-Brief (rsa brief)
Sinnverwandter Begriff: blauer Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Beispiel:
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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