Todesfall Meldungen nach dem TodesfallHinweis: Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich. Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt. Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden: Arbeitgeberin/Arbeitgeber Behörden und Ämter Versicherungen Geldinstitute ORF-Beitrag (→ OBS) Erwachsenenvertretung Religionsgemeinschaften Verein Waffenbesitzkarte/Waffenpass Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel Kommunikationsanbieter Weiterführende Links Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA) Letzte Aktualisierung: 05.05.2025Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger|Bundesministerium für InneresVorheriges ThemaGrabnutzungsrechtNächstes ThemaMeldung des Todesfalls: Arbeitgeber