Todesfall Juristische PersonEine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Beispiel: Verein Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Stiftung Letzte Aktualisierung: 16.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion