Umzug Zuständige Stelle (Sozialhilfeantrag)Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich: das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft in Statutarstädten: der Magistrat in Wien: das Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 (Stadt Wien) Letzte Aktualisierung: 17.03.2026Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz