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Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.

Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten