Wohnen Kostenersatz für HilfsmittelInhalte auf dieser SeiteAllgemeine InformationenFür Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.Zuständige StelleKrankenversicherungsträger (→ SV) Hinweis: Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden. Erforderliche UnterlagenFormloser AntragÄrztlicher VerordnungsscheinKostenvoranschlag bzw. RechnungEinkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden PersonenLetzte Aktualisierung: 25.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|Dachverband der Sozialversicherungsträger