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1. Februar 2024 2024-02-01 10:35Wohnen
Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch
Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.
- Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025
Ziel
Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien
Inhalt
Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)
Hauptgesichtspunkte
Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").
Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.
In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.