Wohnen Verwaltungsstrafen − EnergieausweisInhalte auf dieser SeiteBei Verletzung der Informations-, Vorlage- oder Aushändigungspflicht können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden. Rechtsgrundlagen § 9 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) Letzte Aktualisierung: 01.01.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für JustizVorheriges ThemaRechtsfolgenNächstes ThemaVorlage- und Aushändigungspflicht