Wohnen TherapiekostenersatzInhalte auf dieser SeiteAllgemeine InformationenWenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. Hinweis: Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.Zuständige Stelle Krankenversicherungsträger (→ SV) Die zuständige Landesregierung Erforderliche UnterlagenFormloser AntragÄrztlicher VerordnungsscheinEventuell ein ärztliches GutachtenRechnung über TherapiekostenLetzte Aktualisierung: 25.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|Dachverband der Sozialversicherungsträger