Wohnen ErwerbseinkommenAls Erwerbseinkommen gelten das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt, Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. Letzte Aktualisierung: 29.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|Dachverband der SozialversicherungsträgerVorheriges ThemaErsatzzeiten (nach dem Altrecht)Nächstes ThemaKontoerstgutschrift