Wohnen Begriffe mit PWählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:Alle#ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZPfandrechtDas Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners. Das Pfandrecht wird erworben durch Grundbuchseintragung bei unbeweglichen Sachen, "körperliche" Übergabe bei beweglichen Sachen. Beispiel: Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.Letzte Aktualisierung: 19.03.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion