Wohnen Adressänderung: FischereikarteEine Adressänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden. Zuständige Stelle ist: Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) In Kärnten: der Landesfischereiverband Kärnten In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg In der Steiermark: der Landesfischereiverband Steiermark In Tirol: der Tiroler Landesfischereiverband In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg In Wien: der Wiener Fischereiausschuss Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Bestätigung der Meldung mitzubringen. Letzte Aktualisierung: 14.06.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaAdressänderung: VereinNächstes ThemaAdressänderung: Jagdkarte