Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 4, Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindordnung 1967, LGBl.Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004 mit Beschluß vom 2. Juli 2007 der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Marktgemeinde Mooskirchen mit Wirkung vom 1. August 2007 das Recht zur Führung des bildlich dargestellten Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens: „In grünem Schild über schwarzem Schilfuß und einem erniedrigten silbernen, schwarz gefluteten Wellenbalken eine silberne Kirche mit zwei Rundbogenfenstern und rechts angebautem Chorraum, der Kirchturm mit Spitzdach, zwei hochrechteckigen Fenstern und schwarz durchbrochenem Rundbogenportal links angestellt, rechts beseitet von einem silbernen Dreibeinkessel.“
Graz, am 2. Juli 2007
Für die Steiermärkische Landesregierung: Landeshauptmann Mag. Franz Voves