die personelle Besetzung der Ausschüsse und die Nominierung der Vertreter der Marktgemeinde Mooskirchen in die diversen Verbände nahm der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach der Konstituierung – am 05. Mai 2025 – vor; dabei wurde auch festgelegt, die Ausschüsse mit jeweils 5 Personen zu bilden.
Mit Beschlüssen vom 05. Mai 2025 hat der Gemeinderat die nachstehend angeführten Fachausschüsse (jeweils 5 Mitglieder – 3 ÖVP/ 1 SPÖ / 1 FPÖ und Ersatzmitglieder in gleicher Zahl gebildet. In der noch folgenden konstituierenden Ausschuss-Sitzung werden dann jeweils Obmann, Obmann-Stellvertreter und Schriftführergewählt werden.
Den Fachausschüssen obliegen in den ihnen zugewiesenen Angelegenheiten die Vorbereitung und Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Sie haben alle Anträge und sonstigen Verhandlungsgegenstände, die ihnen durch den Gemeinderat zugewiesen werden, zu beraten. Sie haben das Recht, im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständige Anträge an den Gemeinderat zu stellen. Sie sind hierbei an keine Aufträge gebunden. Die Mitglieder der Fachausschüsse bedürfen jedoch des Vertrauens des Gemeinderates (§ 49, Abs. 3 Stmk. Gemeindeordnung 1967, in der letztgültigen Fassung).