Führerschein Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen: 1. Gewerbeanmeldung 2. Finanzamt – Anzeige 3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige 4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag") Achtung Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen: EU- und EWR-Bürgerinnen/EU- und EWR-Bürger: Anmeldung bei der Meldebehörde Anmeldebescheinigung (spätestens drei Monate nach der Niederlassung in Österreich) Drittstaatsangehörige: Aufenthaltsberechtigung Anmeldung bei der Meldebehörde Online-Ratgeber und -Rechner Personenbetreuung Weiterführende Links Leitfaden "Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" (→ WKO) Berufsverband der Selbstständigen 24-Stunden-Pfleger und -Betreuer in Österreich (→ Pflegeverband) Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus