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Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft kann dem Grundbuchsgericht eine Adressänderung (z.B. nach einem Umzug) kostenlos elektronisch über JustizOnline mitteilen. Für die elektronische Mitteilung ist eine ID Austria (id-austria.gv.at) erforderlich.
Zudem ist die Mitteilung einer Adressänderung unter genauer Angabe der Liegenschaft direkt beim Grundbuchsgericht möglich. Das Grundbuchsgericht wird daraufhin amtswegig tätig.

Für eine Adressänderung kann auch eine Notarin/ein Notar (ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.

Hinweis:

Bitte erkundigen Sie sich bezüglich allfällig beizulegender Unterlagen beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ). Eventuell werden Unterlagen wie eine Bestätigung der Meldung benötigt.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

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Letzte Aktualisierung: 04.11.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer