Scheidung HandlungsfähigkeitAls Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen Geschäftsfähigkeit und Deliktfähigkeit. Weiterführende Links Handlungsfähigkeit Jugendliche Letzte Aktualisierung: 15.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion